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Schicksal einer Landfamilie

 
 
 

Markt Postbauer-Heng

Heimatpflege



Mit dem Thema "Auswanderung nach Amerika" befasste sich dankenswerterweise unser Gemeindebürger Prof. Dr.-Ing. Helmut Bode und hat nachstehenden Bericht verfasst, den wir Ihnen gerne zum Lesen empfehlen. Im 19. Jahrhundert und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gab es wenig Berufschancen für die Bürger. Entweder Sie konnten den Bauernhof übernehmen oder in die Großstadt ziehen; nach Nordamerika auswandern oder ins Kloster gehen. Amerika versprach vieles, es gab jedoch oft bittere Enttäuschungen.

Das Schicksal einer Familie aus der Landgemeinde Postbauer 1841 bis 1843

Teil 1

Heimatrecht und Auswanderung nach Nord-Amerika

Das Jahre 1841 wird wohl erst wenige Wochen alt gewesen sein, als Mathias Reich aus Hagenhausen bei dem Vorstand der Landgemeinde Postbauer die Bitte vortrug, als Gemeindemitglied aufgenommen zu werden.  Mathias Reich wurde am 15. Februar 1805 in Hagenhausen als Sohn der ledigen Hirtentochter Margareth Dötsch geboren. Sein Vater, Georg Reich, war ebenfalls ledig und lebte als Marketender1 in Neumarkt. [1] Vermutlich haben später die Eltern von Mathias Reich geheiratet, sonst wäre sein Nachname wohl Dötsch und nicht Reich gewesen. Am 22. Mai 1841 beschließt die Gemeinde, nachdem die Gemeindemitglieder durch ihre Unterschrift sich für bzw. gegen die Aufnahme - keine Unterschrift - entschieden haben, Mathias Reich als Tagelöhner aufzunehmen und mit ihm die Margaretha Möfl[2]. Zuvor hatte Mathias Reich erklärt: "Ich habe mit der ledigen Hirtentochter Margaretha Moesel von Postbauer mich verlobt, welche mir ein Vermögen nicht zubringt." [2]

Margaretha Mößl wurde am 4. Mai 1812 in Rappersdorf als Tochter des Hirten Paul Mößl und seiner Ehefrau A[nna] Maria, geb. Döllwanger, geboren. [1] 

Die Schreibweise des Geburtsnamen der verehelichten Margaretha Reich ist unterschiedlich, so ist die Schreibweise in [1] "Mößl", im Gemeindeprotokoll [2] vom 22. Mai 1841 "Moesel", im "Aufnahms-Zeugniß", Bestandteil von [2] vom 28. Mai 1841 "Möfl" und im Aktentitel von [2] heißt sie Margaretha "Möstl". Eine Erklärung für die unterschiedliche Schreibweise des Mädchennamens der Margaretha könnte sein, dass Margaretha des Schreibens nicht mächtig war, denn in Schriftstücken, wo sie zu unterschreiben hatte, stand "Hand +++ zeichen" und somit war es dem Schreiber überlassen, wie er den Namen verstand und somit schrieb. Im [3] Abschnitt Gemeinde Heng erscheint der Name Mößl wiederholt, so z.B.: unter der Nr. 65 wird 1835 die Einwilligung zur Niederlassung eines Johann Mößl erteilt, unter den Nr. 78 und 81 wird für Johann Mößl im Jahre 1840 die Bewilligung zur Heirat behandelt, im Jahre 1847 erscheint unter der Nr. 136 die Aufnahme des Hirtensohns Johann Mößl. Mößlsche Familienmitglieder erscheinen in [3] noch unter den Nummern 140 - Verehelichung des Sebastian Mößl 1848 -, Nr. 144 - Klage der Hirtentochter Maria Mößl 1848 -, Nr. 164 - Dienstlohn der Theresia Mößl bei dem Bauern Jakob Sturm von Köstelbach 1850. Im Zeitraum 1849/50 wird dann noch über die Anschaffung von Kleidungsstücken für einen Nikolaus Mösel unter der Nr. 335 berichte. Dem ist zu entnehmen, dass die Familie Mößl im Bereich des heutigen Postbauer-Heng zur Mitte des 19. Jahrhunderts recht zahlreich vertreten war.2

Kehren wir zu Mathias und Margaretha Reich zurück. Mathias Reich hatte zusammen mit dem Antrag zur Aufnahme als Gemeindemitglied seinen Militärentlassungsschein vom 21. Juni 1832, sowie die Abschlusszeugnisse der Werktags- und der Sonntagsschule eingereicht. Auf allen Dokumenten, die von ihm zu unterschreiben waren, schrieb er Vor- und Nachnahmen gut leserlich aus.

Mit der abgebildeten Kopie des "Aufnahms-Zeugniß" vom 28. Mai 1841 wurden nunmehr, entsprechend des Gemeindebeschlusses vom 22. Mai 1841, Mathias Reich als Tagelöhner mit der Margaretha Möflin die Landgemeinde Postbauer aufgenommen. Einer Verheiratung stand nun wohl nichts mehr im Wege.

Am 18. Juni 1841 fand in der Kirche zu Pölling die Trauung des ledigen Tagelöhners Mathias Reich mit der Hirtentochter Margaretha Mößl unter Beisein der Zeugen Konrad Forster von Beruf Weber und des Schullehrers Leonhard Stich, beide aus Pölling, statt. [1] In den folgenden Monaten und Jahren 1842 und 1843 taucht der Name des Mathias Reich immer wieder in den Akten des Königlich Bayerischen Landgerichts Neumarkt auf. Mathias Reich hatte wohl Probleme eine Tätigkeit als Tagelöhner zu fi nden und damit eine geeignete Wohnung für seine Familie bezahlen zu können.

Dieses Aufnahmezeugnis sowie der gesamte Aufnahmevorgang einschließlich der Für- und Gegenstimmen, also das Sitzungsprotokoll, ist in der Akte des "Koeniglichen Landgerichts Neumarkt" [1] festgehalten.

Vermutlich haben Mathias Reich und seine Familie zunächst in Neumarkt bei einem Eisenhändler Huber auf dem Weinberg gewohnt, denn am 29. Januar 1842 wird er am Königlichen Landgericht Neumarkt vorstellig, darüber ist in den Akten folgendes festgehalten3:
"Der Tagelöhner Mathias Reich, der in die Gemeinde Postbauer eingeschaft ist, erscheint heute und bringt an: Ich mußte meine bisherige Wohnung in dem Hause des hiesigen Eisenhändlers Huber auf dem Weinberg verlassen, weil Huber einen anderen Tagelöhner aufgenommen hat, und deshalb zog ich in die mir angewiesene Gemeinde Postbauer. Da im Orte Postbauer keine Wohnung sich findet, wohl aber in dem zur Gemeinde Postbauer gehörigen Weiler Buch in dem Innhause des Bauern Michael Feyerler eine leere Wohnung sich befindet, welche schon früher von eingeschaften Personen bewohnt wurde, so wollte ich diese Wohnung beziehen, und mit Feyerler über einen Mietzins unterhandeln, allein derselbe will mich schlechterdings nicht aufnehmen, und ... mir scheint, bloß der Ortsgemeinde Postbauer zum Trotz. Ich bin jeder Zeit er.bötig, einen angemessenen billigen Mietzins zu bezahlen, und bitte, daß der Bauer Feyerler angehalten wird, mit mir über einen solchen zr unterhandeln und mich in sein Nebenhaus aufzunehmen."

Auf Grund des oben geschilderten Sachverhaltes, fasst das Königliche Landgericht Neumarkt folgenden Beschluss:

 "1. Geht Abschrift des Protokolls an den Bauern Michl Feyerler zu Buch mit dem Auftrage, in dem Falle, wenn in seinem Nebenhaus wirklich eine Wohnung leer steht, in dieselbe unumgänglich den Tagelöhner Mathias Reich aufzunehmen, mit diesem über einen angemessenen Mietzins zu unterhandeln und die daraus fällige Uebereinkunft hierher anzuzeigen, indem widrigenfalls mit Exekution eingeschritten wird.
2. Auftrag an die Gemeindeverwaltung Postbauer, dafür zu sorgen, daß Michael Feyerler zu Buch Mathias Reich in seinem Nebenhause aufnehme, und daß Reich in der Gemeinde Buch angemessen beschäftige."

Die nächste Eintragung ist ein Beschluss der Landgemeindeverwaltung Postbauer vom Mai 1843. Was sich in der Zeit von Januar 1842 bis Mai 1843 bezüglich der Arbeit des Mathias Reich und des Wohnraums für ihn und seine Familie ereignet hat, lässt sich heute nicht mehr sagen, die Akten geben darüber  keine Auskunft.

Teil 2

Erst aus dem nachfolgend wiedergegebenen Gemeindebeschluss4 kann vermutet werden, dass weder das Arbeits- noch das Wohnungs-Problem gelöst wurden.

"Gemeindebeschluß
Den 7 ten d. Mt. kam man in Postbauer bis auf die Gemeindemitglieder von Buch und Bevollmächtigten Michael Müllner welche nicht erschienen zusammen;
und beratschlagten sich, wegen den Tagelöhner Mathias Reich von dort wegen seiner Unterkunft. Als Fluret5 wurde er nicht angenommen weil
es ganz wenig trägt, und die Nachtwache kann ihm nicht anvertraut werden, wegen seinen Leumund in Postbauer auf einer öffentlichen Strasse.
Die Schlußfaßung ging von allen Anwesend dahin, daß Reich den Steuerfuß nach in Ortschaften Postbauer, Kemnath, Buch und den Einöden
Wurzhof und Dillberg, untergebrachten werden sollte. Nun wird also das Loos gezogen, welche Ortschaft es zu erst trifft.
Die Landgemeindeverwaltung Postbauer May 1843
Kringbaum Vorstand Harrer G Pfleger
Stephan Zwergauer Jakob Fürnkäß
Brevi manu6 genehmiget und ad acta7 die reponiren8 sind.
Neumarkt den 11. Mai 1843
Zoelch"


Dieser Beschluss der Gemeinde wurde folglich vom Königlichen Landgericht Neumarkt kurzerhand genehmigt und der Vorgang zu den Akten gelegt, wo wir ihn heute noch fi nden. Damit war aber vermutlich den Reich′s nicht gedient. Zunächst aber noch einige Bemerkungen zu "Als Fluret wurde er nicht angenommen weil es ganz wenig trägt ". In den vorliegenden Rechnungsbüchern von 1839/40 bis 1844/45 der Gemeinde Postbauer ist nur in [5] unter Ausgaben, Titel VIII - Auf die Polizei-Verwaltung - als gemeinsame Soll-Ausgabe das Gehalt des Nachtwächters und das des Flurers mit 5 fl - Gulden - veranschlagt, es erscheint aber nicht als wirkliche Ausgabe. Folglich hatte in diesem Zeitraum die Gemeinde weder einen Nachtwächter noch einen Flurer. Das "ganz wenig trägt" ist so zu verstehen, dass die Gemeindemitglieder der Meinung waren, dass nach Aufteilung der veranschlagten 5 fl, für den  Flurer ein so geringer Betrag verbleibt, dass davon Mathias Reich seine Familie nicht hätte ernähren können! Wenn bedacht wird, dass "Für einen Gang nach Nürnberg 5 fl"9 bezahlt wurden. Wieso sein "Leumund" die Gemeinde davon abgehalten hat, dem Mathias Reich die Nachtwächter-Stelle zu übertragen, ist unbekannt. Die Landgemeinde Postbauer wird immer wieder mit Aufträgen des Königlichen Landgerichts Neumarkt zur Lösung des Wohnungsproblems des Tagelöhners Mathias Reich aus Buch konfrontiert. So leistet die Landgemeinde Postbauer am 18. Mai 1843 einem Auftrage des Landgerichts vom 17-ten d. Mts. Folge und übergibt diesem eine Liste mit Herbergen, wo er untergebracht werden könnte. Unter den Gemeindebürgern scheint aber keine Bereitschaft vorhanden gewesen zu sein, Mathias Reich und seine Familie unterzubringen. In einem 8-seitigen Brief10 - leider sehr unleserlich - vom 17. Juni 1843 unterbreitet die Gemeinde Postbauer dem Königlichen Landgericht Neumarkt Vorschläge zur Lösung des Wohnungsproblems, u.a. das die Gemeinde die Kosten für die Auswanderung der Reich′schen Familie nach Nord-Amerika übernimmt. Hierauf geht das Königlichen Landgericht Neumarkt mit Schreiben vom 12. Juni 1843 sofort ein und teilt auf der Rückseite des letzten Blattes des  Briefes folgenden Beschluss11 mit:

"An den Gemeinde=Vorstand Kirgbaum in Kemnath
D.12
Da der Gemeinde-Vorstand Kirgbaum in Kemnath angezeigt, daß die Gemeinde Postbauer bereit sey, für die Auswanderung " der Math. Reichische
Familie in die Nordamerikanischen Freistaaten die nothwendigen Mittel aufbringen zu wollen, so wird angeordnet:
1. mit einem Agenten in Nürnberg einen Passage-...zu schließen
2. die Kosten mit denen die Reise nach Lübeck oder Hamburg zu berechnen
3. über Aufbringung sämtliche Kosten einen Gemeinde-Beschluß zu fassen, so diesen mit allen Zeugnissen der Reichschen Familie zur Vorlage
zu bringen
Neum. 12. Juni 1843 - Unterschrift -"
Nun war wohl für die Landgemeinde Postbauer ein Weg gefunden, das Problem mit der Familie Mathias Reich für immer zu lösen. In diesen Jahrzehnten verließen sehr viele Bürgerinnen und Bürger ihre Heimat. Reiseziele waren ein anderer deutscher Staat, Österreich-Ungarn, Russland, Australien, Südamerika, aber vor allem die Nordamerikanischen Staaten. Im Staatsarchiv Nürnberg befi nden sich Findbücher über die aus Mittelfranken ausgewanderten Personen. Neben ganzen Familien sind es auch sehr viele ledige junge Frauen und Männer, teilweise mit hochquali- fi zierten Berufen, wohlgemerkt auch unter den Frauen, eine Kupferstecherin ist mir in der Erinnerung. Auch ledige Frauen mit Kindern wanderten aus. Sie suchten ein Land, in dem sie Arbeit fanden und sich und ihren Familien ein lebenswertes Dasein schaffen konnten. Leider sind sehr viele junge und ältere Männer, z.T. natürlich auch Frauen und Kinder, Opfer des in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts in den USA ausgetragenen Bürgerkriegs geworden, siehe dazu [10]. Mit Schreiben vom 3. Juli 1843 übermittelt der Kaufmann A. Friedrich Pröhl aus Nürnberg, bevollmächtigter Agent des Schiffseigners Friedr. Jakob Wichtelhausen zu Bremen13, der die Organisation der Ausreise übernommen hat, die Kosten. Wieder kamen die Gemeindevertreter zusammen und fassten folgenden Gemeindebeschluss14:

"Gemeinde=Beschluß
Mathias Reich Tagelöhner von Buch erklärte, das wenn ihm 400 flReisegeld gegeben wird, so will er ganz Verzicht leisten und der Landgemeinde
Postbauer, welche ihm als Tagelöhner aufgenommen hat für immer verlassen, und sich mit seiner Familie nach Nord=Amerika begeben.
Er stellte dafür zugleich die Bitte, die Gemeinde möge ihm diese 400 flausbezahlen. Diese Bitte wurde nun heute den 10ten Juli 1843 sämtlichen
Gemeinde=Mitgliedern vorgetragen und Alle stimmten dafür das man genannten Reich diese Mitgift aus der Armenanstalt ausbezahlen solle, jedoch
erst dann, wenn diese Reise wirklich festgesetzt ist, bey den Agenten in Nürnberg der die Auswanderung übernimmt.
Zur Bestättigung dessen
Die Landgemeindeverwaltung Postbauer, den 10ten Juli 1843
Krigbaum Vorstand Harrer G:Pfleger
Konrad Nagel B.Y: Michl Millner B.Y Jakob Fürnkäß B:y:"
Damit alle, die an die Reich′sche Familie noch Forderungen haben, von der bevorstehenden Auswanderung Kenntnis erhielten, wurde in folgenden Zeitungen die neben angegebene, gleichlautende Bekanntmachung veröffentlicht: Korrespondent von und für Deutschland
* Nürnberg Nr. 203, Sonnabend 22. Juli 1843, Seite 1264, siehe Amtliche Anzeigen unten
* Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg Regensburg No 58, Samstag den 22. Juli 1843, Seite 1187 (Edictal=Ladung)
* Allgemeiner Anzeiger für das Königreich Bayern München Nr. 59, Mittwoch, den 26. Juli 1843, Seite 515
In dieser amtlichen Anzeige fi nden erstmalig die vier Kinder der Familie Reich Erwähnung. Erst später werden wir erfahren, wie sie heißen und wie alt sie sind. Am 24 August 1843 erklärt die Königliche Regierung der Oberpfalz und von Regensburg:


"Im Namen Seiner Majestät des Königs
Nach dem sich der Tagelöhner Mathias Reich von Postbauer sowohl über eine passende Uiberfahrts Gelegenheit, als die nothwendigen Reise und
Subsistenz15 Mittel ausgewiesen hat, dessen Gesuch auch weder polizeilich noch privatrechtliche Hindernisse im Wege stehen, so wird demselben
die nachgesuchte Erlaubniß, mit der Ehefrau und seinen vier Kindern nach Nordamerika aus wandern zu dürfen, hiermit erteilt, jedoch unter dem
Vorbehalte, daß gegen die Bezahlung einer Summe von 400 flan Reich zum Behufe seiner und seiner Angehörigen Auswanderung aus Gemeinde und
aus Armenfonds Mitteln von Postbauer in der Voraussetzung von Oberkuratel16 wegen nichts zu erinnern sey, daß diese 400 flaus Renten Uiberschüssen
oder mittels Umlagen, sohin ohne Angriff auf Stamm-Vermögentheile der Gemeinde oder des Armenfonds Postbauer und ohne Contrahirung von
Passiven17, sowie ohne "Herbeiführung von Zahl" "Retardaten18 oder Rechnungs Passivsten aufgebraucht werde, bezüglich der dießfalltigen Curatel
Uiberwachung das k. Landgericht selbst verantwortlich gemacht wird.
Der für diesen Fall gefertigte Reisepaß für die Mathias Reichsche Familie sammt den Berichtsbeylagen folgt im Anschlusse zurück.
Regensburg den 24. August 1843
Königliche Regierung der Oberpfalz und von Regensburg
/ Kammer des Innern /
In absent Praesi
Unterschrift

An das Königl. Landgericht Neumarkt
Auswanderung des Tagelöhners Mathias Reich von Postbauer nach Nordamerika"
Der Entscheid der Königlichen Regierung der Oberpfalz und von Regensburg über die Genehmigung der Ausreise der Familie Reich nach Nord-
Amerika ist am 28. August 1843 im Königlichen Landgericht Neumarkt eingegangen. Es ist zu vermuten, das Mathias Reich und seine Familie kurz
danach Postbauer in Richtung Nürnberg verlassen haben. In [6]19 finden sich noch folgende Eintragungen:
"An den Consul Kaufmann A. Fr. Pröhl in Nürnberg wurden theils als Überfahrts-Kosten von Bremen nach Baltimore, theils als Fracht von Nürnberg
nach Bremen, theils aber auch als Unterstützung für die nach Amerika auswandernden Mathias Reich und Familie von Postbauer bezahlt.
Wirkliche Ausgaben 379 fl14 Xr"
"Fracht auf die Effekten obiger Fam. Wirkliche Ausgaben 2 fl30 Xr"
"Auswanderungstaxen obiger Fam. Wirkliche Ausgaben 2 fl14 Xr"
"Für den Reisepaß obiger Fam. Wirkliche Ausgaben 1 fl"
Interessant ist noch eine Ausgabe der Gemeinde für:
"Logiegeld der Margaretha Mölflin Buch Wirkliche Ausgaben 5 fl44 Xr"20

Wenn wir annehmen, dass es sich um die verehelichte Margaretha Reich handelt, dann sind es wohl die Mietschulden, die vor der Verehelichung in Buch angefallen und welche laut dem Entscheid der Königlichen Regierung der Oberpfalz und von Regensburg vor der Auswanderung zu begleichen waren, da aber bei der Reich′schen Familie nichts zu holen war, musste die Gemeinde diese Schuld begleichen. Eine der letzten Niederschriften in der Akte über Mathias Reich21 vom 18. September 1843 behandelt den mündlichen Antrag des Gemeinde-Vorsteher Kringbaum vor dem Königlichen Landgericht Neumarkt, betreffs der Einforderung von Transportkosten. Hieraus kann entnommen werden, dass der Gemeinde-Vorsteher Kringbaum die Reichsche Familie im Beisein des Gemeinde-Pflegers Harrer mit Wagen und zwei Pferden nach Nürnberg gebracht hat. Wann und wie die Reich′s von Nürnberg nach Bremen gelangt sind, ist mir nicht bekannt, ich kann nur vermuten, dass es ebenfalls mit Pferd und Wagen geschehen ist. Eine Eisenbahnverbindung von Nürnberg nach Bremen gab es erst Jahre später. Sicher ist wieder, dass Mathias (39), Margaretha (30), Walpurga (7 1/2), Dorothea (4), Anton (3 1/2), Catharina (1/4) Reich aus Postbauer am 9. November 1843 mit dem Schiff BOHL BOHLEN von Bremen kommend in Baltimore gelandet sind und damit ihre neue Heimat, die Staaten von Nord-Amerika, erreicht hatten.

Nachfolgend ein Auszug aus der Passagierliste vom 9. November 1843 und die Kopie eines Auszugs aus dem Bordbuch des Schiffs BOHL BOHLEN [11].


Nach Auskunft des Deutschen Schiffartsmuseums kann die Abfahrt von Bremen zwischen dem 10. und 15. Oktober 1843 erfolgt sein, d.h. die Familie war gut einen Monat auf See. [12] Wir können nur hoffen, dass die Familie Reich in ihrer neuen Heimat ihr Glück gefunden hat.


Fußnoten
  • 4 [4] Blatt 2
  • 5 in [5] ist unter Ausgaben, Titel VIII das Gehalt des Flurers eingetragen, es muss wohl somit eher "Flurer" als "Fluret" heißen. Ein Flurer dürfte ein Feldhüter gewesen sein. Nach [7] ist ein Feldhüter oder auch Felddiener eine von einer Gemeinde oder einem Grundbesitzer zur Ausübung des Feldschutzes angestellte Person.
  • 6 Brevi manu: kurz weg, sogleich [8] bzw. kurzerhand [9]
  • 7 ad acta: zu den Akten
  • 8 reponiren: zurücklegen [8]
  • 9 [6] unter Titel XII - Besondere Leistungen an andere Kassen
  • 10 [4] Blätter 15 bis 18 Rückseite
  • 11 [4] Blatt 18 Rückseite
  • 12 D.: Decretum, Beschluss [8]
  • 13 [4] Blatt 27
  • 14 [4] Blatt 20
  • 15 Subsistenz: Unterhalt, Lebensunterhalt [8]
  • 16 Curatel: Vormundschaft, Pflegschaft [8]
  • 17 ohne Contrahirung von Passiven: ohne Schulden zu machen [8]
  • 18 Retardaten: Rückstände [8]
  • 19 [6] Titel XII Besondere Leistungen an andere Kassen, Seite 8
  • 20 [6] Titel X Auf Gemeinde Anstalten d) auf Wohltätigkeit, Seite 7
  • 21 [4] Blatt 44

Literatur
  • [1] Lengenfelder, Bruno Mitteilung aus dem Diözesanarchiv Eichstätt vom 28. September 2004 Auszug aus: Pfarrmatrikel Postbauer-Heng 3, Trauungen 42
  • [2] Acta des Koeniglichen Landgerichts Neumarkt 1841 Die Ansässigmachung und Verehelichung des Mathias Reich von Hagenhausen mit der ledigen Margaretha Möstl Curr. Reg No 112, Staatsarchiv Amberg: Landgericht älterer Ordnung Neumarkt Nr. 2725
  • [3] Findbuch Gemeindearchiv Postbauer-Heng
  • [4] Acta des Koenigl. Landgerichts Neumarkt 1843 Heimatrecht und Auswanderung des Mathias Reich mit Familie nach Amerika Curr. Reg No 24 28062 Staatsarchiv Amberg: Landgericht älterer Ordnung Neumarkt - Auswanderungen unverz. R 32
  • [5] Rechnung der Landgemeinde Postbauer für das Etats-Jahr 1839/40 Oberpfalz und Regensburg Landgericht Neumarkt
  • [6] Rechnung der Landgemeinde Postbauer für das Etats-Jahr 1842/43 Oberpfalz und Regensburg Landgericht Neumarkt
  • [7] Meyers Konversations-Lexikon Sechster Band Leipzig: Verlag des Bibliographischen Instituts, 1888
  • [8] Dobel, Karl Friedrich Verteutschungsbuch der in unserer Sprache gangbaren fremden Wörter und Redensarten, nebst einem erklärenden Verzeichnisse der gewöhnlichen Abkürzungen Dritte, stark vermehrte und verbesserte Ausgabe Kempten: Druck und Verlag von Tobias Dannheimer, 1836
  • [9] Klien (Hg.), Horst Fremdwörterbuch 9., verbesserte und erweiterte Ausgabe Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, 1964
  • [10] Holtmann (Hg.), Antonius "Für Gans America Gehe ich nich Wieder Bei die Soldaten..." Briefe des Ochtrupper Auswanderers Theodor Heinrich Brandes aus dem amerikanischen Bürgerkrieg 1862/63 Bremen: Edition Temmen, 1999
  • [11] Lists of Passengers Baltimore Ship Bohl Bohlen, Port of Embarkation: Bremen, Date of Arrival: November 9, 1843 National Archives Microfilm Publication Number 75 Kopien vom Institut für Politikwissenschaft, Forschungsstelle Deutsche Auswanderer in den USA (DAUSA) Oldenburg: Carl-von-Ossietzky-Universität, 2004
  • [12] Kiedel, Klaus-Peter Mitteilung über das mögliche Abfahrtsdatum. Bremerhaven: Deutsches Schiffahrtsmuseum, 24.09.2004
 
     
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