Windkraftausbau Postbauer-Heng


Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt grundsätzlich im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das bedeutet, dass die baurechtliche Genehmigung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens im Landratsamt mit geprüft wird. Wir als Gemeinde müssen daher, ähnlich wie bei einem „normalen“ Bauantrag, das gemeindliche Einvernehmen erteilen oder verweigern.

Eine Windkraftanlage ist nach §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Aus baurechtlicher Sicht ist das gemeindliche Einvernehmen hier zu erteilen, ähnlich wie bei privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Nähe von Autobahnen oder Bahnstrecken. Der Markt Postbauer-Heng hatte insoweit ein Mitbestimmungsrecht, als dass wir die Position der Windkonzentrationsflächen vorab festgelegt haben.

Das Landratsamt Neumarkt prüft neben der baurechtlichen Genehmigung parallel die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit (Lärm, Schattenwurf etc.). Sollte es hierbei keine Probleme geben, werden die Vorbescheide positiv ausfallen. Daraufhin können die Projektanten den Bauantrag formell und vollständig einreichen, was in der Regel zu einem positiven Bescheid führt.

Details zu den Vorhaben, einschließlich bisheriger Zeitschienen, Karten, Bauzufahrtswegen, Abständen usw., werden in der Präsentation ausführlich erläutert.






Hinweis: Dieses Bild ist eine Fotomontage

  • Bisheriger Projektablauf

    2023

    • Verabschiedung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie durch den Marktgemeinderat Postbauer-Heng. Danach erfolgten Gespräche und Verträge mit Grundstückseigentümern durch N-Ergie und Jurenergie.

    Januar 2024

    • Kooperationsbeginn zwischen N-Ergie und Jurenergie und zugleich die Beauftragung saP (spezielle, artenschutzrechtliche Prüfung) sowie Beginn der Kartierungsarbeiten.

    März 2024:

    • Scoping-Termin zur saP mit der Unteren und der Höheren Naturschutzbehörde UNB und HNB.
    • Projektvorstellung beim Klausurtag des Marktgemeinderates Postbauer-Heng
    • Antrag auf Vorbescheid
    • Abstimmung mit Tennet

    Mai 2024

    • Abschluss Flächensicherung für die Windenergieanlagen WEA 2, 3 und 4 

    Juli 2024

    • WEA 2, 3 und 4
    • Beauftragung von Petter Ingenieure zur Genehmigungsplanung
    • Beauftragung des LBP
    • Beauftragung von Gutachten zu Ertrag, Schall, Schatten, Standfestigkeit, Eiswurf
  • Planung

    Grün: ausgewiesene Konzentrationsflächen Postbauer-Heng
    Rot: ausgewiesene Konzentrationsfläche Berg
    WEA: 4 Anlagen, kleiner Kreis Rotorfläche, großer Kreis Anstandsfläche
    Gepunktete Linie: künftiger Trassenverlauf der Juraleitung

    Stand der Planung WEA1

    • Vorhaben Windpark Postbauer-Heng, Nördlich der B8, WEA 1
    • Antrag auf Vorbescheid gestellt
    • Planung einer Anlage
    • Gespräche mit Eigentümern laufen, aber noch keine finale Flächensicherung
    • saP (=spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) auf freiwilliger Basis läuft
    • Zustimmung von Stadt Neumarkt und Gemeinde Berg notwendig
    • Zuwegungssituation und Standortdesign schwierig

    Stand der Planung WEA2

    • Vorhaben Windpark Postbauer-Heng, Südlich der B8, WEA 2, WEA 3, WEA 4
    • Planung von drei Anlagen
    • Flächensicherung abgeschlossen
    • saP (=spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) auf freiwilliger Basis läuft
    • Antrag auf Vorbescheid gestellt für WEA 2 und WEA 3, WEA 4 wird auch umgesetzt
    • Planungsbüro Petter Ingenieure beauftragt
    • Gutachten (Ertrag, Schall, Schatten, Eiswurf) und Windmessung beauftragt
      1. Dieses Projekt hat für uns und die N-Ergie absolute Priorität.

    Detailplanung WEA 2, WEA 3, WEA 4

    • Antrag auf Vorbescheid
    • Für WEA 2 und WEA 3 für militärische Belange und Anlagenschutzbereich ziviler Luftverkehr Mittersberg
    • Luftrechtliche Zustimmung wurde am 05.07.24 gegenüber dem Landratsamt Neumarkt erteilt.
    • Entscheidung über Antrag auf Vorbescheid noch nicht getroffen
    • Abstimmungen mit Tennet bzgl. Bau Juraleitung
    • Alle Standorte haben genügend Abstand zur Juraleitung
    • Abstimmungstermin im März 2024 mit Tennet (Zeitpläne, Zuwegungsplanung)
    • Nächster Abstimmungstermin im Herbst 2024
      1. Synergien sollen genutzt werden, va. bei der Zuwegung

    Geplante Anlagentypen

    • Nordex N175, 6,8 MW, 179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 267 m Gesamthöhe
    • Anlagentyp Enercon E 175, 7,0 MW, 175 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 262 m Gesamthöhe

    Vorbescheidsverfahren mit Nordex-Anlage (finale Entscheidung über Anlagentyp steht noch aus)

  • Kooperation zwischen Jurenergie und N-Ergie

    • Bündelung von Synergien durch Flächensicherung durch N-Ergie und Jurenergie
    • Kooperation zur Projektentwicklung und zum Genehmigungsverfahren
    • Gemeinsame Betreibergesellschaft(en) zum Betrieb des Windparks
    • Gründung der Betreibergesellschaft(en) bei Baubeginn oder Inbetriebnahme
  • Projektablauf – nächste Schritte

    Herbst 2024

    • Erstellung der Gutachten zur Genehmigungsplanung
    • Entscheidung über Anlagentyp

    Oktober 2024

    • Durchführung einer Bürgerinformations-veranstaltung am 2.10.24

    Dezember 2024 / Januar 2025

    • Einreichung der Genehmigungsunterlagen
    • Beginn Windmessung

    2025

    • Flächensicherung Zuwegung und interner Kabeltrassen
    • Netzanschlussfrage Bayernwerk
    • Genehmigung erwartet (3./4. Quartal)

    Nach Genehmigung

    • Klärung d. Finanzierung
    • Bestellung der WEA
    • Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
    • 2026/2027
    • Baubeginn (bei tatsächlich beschleunigtem Verfahren)
  • Bürgerbeteiligung beim Windpark Postbauer-Heng

    Beteiligungsangebot

    Der Windpark wird aus gewerbe- und anderen steuerlichen Gründen in einer GmbH & Co. KG betrieben. Gesellschafter werden die Jurenergie, N-Ergie Regenerativ GmbH und Standort-/ Grundstückseigentümer, die Gemeinde erhält eine Beteiligungsoption von bis zu 10 % an der KG. Bürger werden über Genossenschaftskapital Mehrheitsgesellschafter (ab 500 € Einlage)

    Grundsätzlich bietet die Jurenergie an, dass sich vorrangig berechtigt die Bürger aus den direkt betroffenen Ortschaften mit bis zu 10 % der Investitionssumme beteiligen können.

    Weitere Bürgerinformationen, wenn wirtschaftliche Projektdaten endgültig vorliegen.

  • Kommunale Einnahmen

    • Potentielle Einnahmen von Kommunen
    • Kommunale Wertschöpfungsabgabe (§6 EEG)
    • nicht gewinnabhängig, sondern umsatzabhängig (0,2 Ct je kWh) für alle Kommunen im Umkreis von 2,5 km

    Bedeutet für den Bürgerwindpark Postbauer-Heng ca. 20.000 - 25.000 €/WEA u. Jahr.
    Bei 3 Anlagen = 75.000 €, auf 20 Jahre gerechnet 1.500.000 € und zusätzlich eine gewinnabhängige Gewerbesteuer.

Fazit:

Diese Anträge sind das gewünschte Ergebnis der vom Marktgemeinderat und den Fachbehörden definierten Windkonzentrationsflächen und stellen somit einen wichtigen kommunalen Beitrag zur notwendigen Energiewende dar.


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