Anmeldung einer Wohnung
Erläuterung:
Bei Zuzug in den Markt ist eine Anmeldung verpflichtend.
Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.
Information zum neuen Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015
Erforderlich:
Persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Anmeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt)
- Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Frist:
Binnen 2 Woche nach Bezug einer Wohnung.
Gebühren:
kostenfrei