Anmeldung einer Wohnung

Anmeldung einer Wohnung

Erläuterung:
Bei Zuzug in den Markt ist eine Anmeldung verpflichtend.
Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Information zum neuen Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015

Erforderlich:
Persönliches Erscheinen ist erforderlich

  • Anmeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt) 
  • Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung

Frist:
Binnen 2 Woche nach Bezug einer Wohnung.

Gebühren:
kostenfrei

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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