Bauanträge, Nutzungsänderungen
Erläuterung:
Baugesuche werden bei der Marktverwaltung eingereicht.
Wenn das Bauvorhaben im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes liegt und diesem Bauvorhaben genauestens entspricht, kann es von der Genehmigung freigestellt werden.
Soweit der Bauantrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann, ist er dem Marktgemeinderat vorzulegen und wird anschließend zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Bauabteilung - weitergeleitet. Das Landratsamt erläßt darauf hin den Genehmigungsbescheid.
Erforderlich:
- Planunterlagen in 3facher Ausfertigung
- Unterschriften aller anliegenden Nachbarn
- neuer, amtlicher Lageplan des Vermessungsamtes im Maßstab 1:1000
Gebühren:
Von der Marktverwaltung werden keine Gebühren erhoben.
Soweit das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. einen Bescheid (Genehmigung/Ablehnung) erläßt, fallen hierbei Gebühren an.
Formulare:
Bebauungsvorschriften (Qualifizierter Bebauungsplan)
Checkliste Bauanträge