Bebauungspläne
Erläuterung:
Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich.
- Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen
- Jedermann kann während der Dienstzeiten in Bebauungspläne Einsicht nehmen
Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne
Fristen:
Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden.
Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.