Bürgschaften
Erläuterung:
a) Der Mark übernimmt nach Prüfung im Einzelfall für seine Vereine einfache Bürgschaften für Darlehen, die die Vereine für Investitionsvorhaben beim Bayerischen Landessportverband oder bei Kreditinstituten aufnehmen.
b) Verwaltung und Überwachung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, die von Unternehmen,
die mit Lieferungen oder Leistungen beauftragt sind, zu hinterlegen sind.
Erforderlich:
zu a) Darlehnsvertrag, Finanzierungsplan, formloser Antrag, Bürgschaftserklärung (Formular) des Darlehensgebers