Fischereischeine

Fischereischeine

Erläuterung:
Ausstellung von
- Jugendfischereischein (ohne Fischerprüfung):
  Mindestalter 10 Jahre, gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Fischen ist nur erlaubt in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischerprüfung und gültigem Fischereischein.
- Fischereischein auf Lebenszeit: Mindestalter 14 Jahre (mit Fischerprüfung)
- Jahresfischereischein (nur für Antragsteller ohne Wohnsitz (in Deutschland und ohne Fischerprüfung)

Erforderlich:
für die Ausstellung eines
- Jugendfischereischeins (Mindestalter 10 Jahre): Unterschrift der Erziehungsberechtigten sowie ein Passbild
  sind erforderlich. 
- Fischereischein auf Lebenszeit (Mindestalter 14 Jahre): Unterschrift und Passbild sind erforderlich.
- bei erstmaliger Antragstellung ist das Prüfungszeugnis mitzubringen.

Anmeldung zur Fischerprüfung: www.fischerpruefung-online-bayern.de

Gebühren:
Es sind grundsätzlich immer Gebühren und Abgaben zu entrichten.

Fischereischein auf Lebenszeit:
Gebühren bei Ausstellung:       35,00 EUR

Abgabe: -nach Lebensalter gestaffelt-

5-Jahres-Fischereischein:
Gebühr bei Ausstellung:          35,00 EUR
Gebühr bei Verlängerung:         5,00 EUR
Abgabe für 5 Jahre                   40,00 EUR

Jugendfischereischein:
Gebühr bei Ausstellung:            5,00 EUR
Abgabe bis z. 18. Lebensjahr  10,00 EUR

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.