Fischereischeine
Erläuterung:
Ausstellung von
- Jugendfischereischein (ohne Fischerprüfung):
Mindestalter 10 Jahre, gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Fischen ist nur erlaubt in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischerprüfung und gültigem Fischereischein.
- Fischereischein auf Lebenszeit: Mindestalter 14 Jahre (mit Fischerprüfung)
- Jahresfischereischein (nur für Antragsteller ohne Wohnsitz (in Deutschland und ohne Fischerprüfung)
Erforderlich:
für die Ausstellung eines
- Jugendfischereischeins (Mindestalter 10 Jahre): Unterschrift der Erziehungsberechtigten sowie ein Passbild
sind erforderlich.
- Fischereischein auf Lebenszeit (Mindestalter 14 Jahre): Unterschrift und Passbild sind erforderlich.
- bei erstmaliger Antragstellung ist das Prüfungszeugnis mitzubringen.
Anmeldung zur Fischerprüfung: www.fischerpruefung-online-bayern.de
Gebühren:
Es sind grundsätzlich immer Gebühren und Abgaben zu entrichten.
Fischereischein auf Lebenszeit:
Gebühren bei Ausstellung: 35,00 EUR
Abgabe: -nach Lebensalter gestaffelt-
5-Jahres-Fischereischein:
Gebühr bei Ausstellung: 35,00 EUR
Gebühr bei Verlängerung: 5,00 EUR
Abgabe für 5 Jahre 40,00 EUR
Jugendfischereischein:
Gebühr bei Ausstellung: 5,00 EUR
Abgabe bis z. 18. Lebensjahr 10,00 EUR