Friedhofs- und Bestattungswesen
Erläuterung:
Die Bestattung ist der letzte Dienst, den die Lebenden einem Verstorbenen erweisen.
Zuständig, insbesondere für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen ist der Markt Postbauer-Heng.
Gestaltung der Grabstätten, Benutzung der Einrichtungen, Grabnutzungsrechte und Gebühren regelt der Markt durch seine Satzung.
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Friedhofsgebührensatzung in einfacher Sprache
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