Gastschulanträge
Erläuterung:
Entscheidungen über Gastschulanträge für Schüler, die ihren Wohnsitz im Makrt Postbauer-Heng haben, fällt die Schulleitung der zuständigen Schule. An der Entscheidung beteiligt werden die aufnehmende und die bisherige Schule sowie die aufnehmende und abgebende Gemeinde.
Erforderlich:
Gastschulantrag der Erziehungsberechtigten
Antragsformulare sind bei der abgebenden Schule erhältlich.