Gaststättenrechtliche Erlaubnis (vorübergehend) - Antrag § 12 GastG

Gaststättenrechtliche Erlaubnis (vorübergehend) - Antrag § 12 GastG

Erläuterung:
Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt.
Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.

Erforderlich:
Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 

Frist:
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.

Gebühren:
je nach Veranstaltung 30,00 bis 2.000,00 Euro

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