Gaststättenrechtliche Erlaubnis (vorübergehend) - Antrag § 12 GastG
Erläuterung:
Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt.
Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.
Erforderlich:
Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Frist:
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.
Gebühren:
je nach Veranstaltung 30,00 bis 2.000,00 Euro