Geburtsanmeldung
Erläuterung:
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, mündlich oder schriftlich innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Erläuterung:
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, mündlich oder schriftlich innerhalb einer Woche angezeigt werden.