Grundsteuer
Erläuterung:
Einhebung der Steuern nach gesetzlichen Messbeträgen
Gebühren:
Hebesatz = 320% bei Grundsteuern A und B
GRUNDSTEUERREFORM - DIE NEUE GRUNDSTEUER IN BAYERN
Grundsteuerreform ab 2025
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform