Haushaltssatzung, Haushaltswesen, Finanzplanung
Erläuterung:
- Erstellung der jährlichen Haushaltssatzungen mit Haushaltsplan und 5-jährigem Finanzplan für den Markt und die Körperschaften in Abstimmung mit den jeweiligen Entscheidungsorganen.
- Der Markt und die öffentlichen Körperschaften haben für jedes Jahre eine Haushaltssatzung zu erlassen, in welcher der Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die Abgabesätze (Steuerhebesätze) und der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt werden.
- Vollzug und Überwachung der Haushaltspläne
- Erteilung von Auskünften zur Haushalts- und Finanzlage