Erläuterung:
Die Kasse ist zuständig für die Finanz- und Kassengeschäfte des Marktes.
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Barzahlungen durch die Barkasse
- Annahme von Einzahlungen
- Leistung von Auszahlungen
- Überwachung von Zahlungsterminen/Mahnwesen
Empfehlung:
Für die Zahlung regelmäßiger Abgaben, wie z. B. Grundsteuer, Verbrauchsgebühren usw., empfiehlt sich das sog. Lastschrifteinzugsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die jeweiligen Abgaben zum Fälligkeitstermin automatisch vom angegebenen Bankkonto abgebucht.