Namensänderungen
Ansprechpartner:
Vom Standesamt werden folgende Namensänderungen entgegengenommen:
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilungen für Kinder
- Einbenennungen
- Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Abteilung Personenstands- und Ausländerwesen zuständig.