Rattenbekämpfung
Rattenbefall - Tipps für jedermann
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des § 16 Infektionsschutzrechts bekämpft. Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen . . .
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