Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsschauen, -zeichen
Beschreibung:
- Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur für Straßenbauarbeiten, sondern auch für alle Arbeiten im Bereich von Straßen einzuholen, sofern sie sich auf den Straßenverkehr auswirken ( z.B. auch Arbeiten neben der Straße).
- Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist vom (Bau)Unternehmer zu beantragen.
- Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die Anordnung und den genehmigten Beschilderungsplan auf der Baustelle bereitzuhalten.
- Zur Sicherung der Arbeitsstelle ist in erster Linie der (Bau)Unternehmer, der die tatsächliche Gewalt über die Baustelle hat, verpflichtet.
Was wird benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis (Zertifikat) einer erforderlichen Schulung nach MVAS 99
- Lageplan bzw. Luftbild mit genauer Angabe der benötigten Fläche
- Verkehrszeichenplan bzw. passender Regelplan
Gebühren:
- nach Gebührenordnung
- nach Dauer und Umfang der Sperrung und
- nach Aufwand der Bearbeitung
- bei Nichteinhaltung der unten genannten Frist wird die doppelte Bearbeitungsgebühr berechnet
Fristen:
- Mind. 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme beantragen!
Formulare:
- Sie können das Antragsformular ausfüllen und zusammen mit o.g. Unterlagen in der Bauverwaltung (Zimmer 4) abgeben oder an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken