Wasser- und Kanalgebühren
Erläuterung:
- Jahresabrechnungen für Wasser und Kanalgebühren
Informationen zur Wasser- und Kanalabrechnung in leichter Sprache - Endabrechnungen bei Hausverkauf oder Übergabe
Fristen:
Meldung des Wasserzählerstandes durch den Hauseigentümer zum 31.12. jeden Jahres bzw. bei Übergang an einen neuen Eigentümer.
Gebühren:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Formular:
Ablesezettel für die Wasser- und Kanalabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres (Eigentümer werden angeschrieben)
Ablesezettel für Wasser- und Kanalabrechnung bei Hausverkauf bzw. Übergabe (sobald in der Verwaltung bekannt, werden Eigentümer angeschrieben)