Wasser- und Kanalgebühren

Wasser- und Kanalgebühren

Erläuterung:

Fristen:
Meldung des Wasserzählerstandes durch den Hauseigentümer zum 31.12. jeden Jahres bzw. bei Übergang an einen neuen Eigentümer.


Gebühren:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Formular:
Ablesezettel für die Wasser- und Kanalabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres (Eigentümer werden angeschrieben)
Ablesezettel für Wasser- und Kanalabrechnung bei Hausverkauf bzw. Übergabe (sobald in der Verwaltung bekannt, werden Eigentümer angeschrieben)


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