Historisches Ambiente für unvergessliche Events – jetzt mieten!

Vermietungen

Das Deutschordensschloss in Postbauer-Heng bietet Ihnen eine einzigartige Kulisse für Veranstaltungen jeder Art. Ob Hochzeiten, Firmenfeiern oder kulturelle Events – in den stilvollen, historischen Räumen erleben Sie und Ihre Gäste besondere Momente. Mit modernster Ausstattung und dem Charme vergangener Zeiten ist das Schloss der ideale Ort, um Ihr Event unvergesslich zu machen. Buchen Sie jetzt und verleihen Sie Ihrer Feier das besondere Ambiente, das sie verdient!


Verfügbare Räumlichkeiten

Je nach Anzahl Ihrer Gäste stehen nachfolgende Räumlichkeiten zur Verfügung

Trauzimmer im Erdgeschoss
bis zu 20 Personen
Foyer im Erdgeschoss
bis zu 50 Personen
Saal im Obergeschoss
bis zu 130 Personen

Mietgebühren

Für die Berechnung der Mietzeit zählt die komplette Zeit von Beginn der Buchung bis endgültigem Verlassen der Räumlichkeiten. Ein Einlass in die Räumlichkeiten vor Beginn der Buchungszeit ist nicht möglich. Bitte planen Sie ihre Buchungszeit entsprechend.

  • Private oder gewerbliche Mietungen 

    Foyer mit Musikzimmer und Garten

    Gesamtes Schloss inkl. Saal

    Service

    Maximalbetrag 700 € pro TagMaximalbetrag 1.000 € pro TagHausmeister, Technik, Reinigung nach Aufwand 35 € pro Stunde 
    jede weitere Stunde 70 € jede weitere Stunde 100 €10 € pro Sonnenschirm im Garten
    Mindestbetrag 350 € für 5 Stunden Mindestbetrag 500 € für 5 StundenBestuhlung im Mietpreis inklusive 


  • Gemeinnützige Vereine und Musikschulen 

    Foyer mit Musikzimmer und Garten

    Gesamtes Schloss inkl. Saal

    Service

    Maximalbetrag 80 € pro TagMaximalbetrag 130 € pro TagHausmeister, Technik, Reinigung nach Aufwand 35,00 € pro Stunde 
    jede weitere Stunde 10 €jede weitere Stunde 15 €10,00 € pro Sonnenschirm im Garten
    Mindestbetrag 20 € für 4 StundenMindestbetrag 40 € für 4 StundenBestuhlung im Mietpreis inklusive 

Bewirtung

Die Bewirtung im Deutschordensschloss erfolgt grundsätzlich durch Personal des Marktes Postbauer-Heng. Für Wünsche und Anfragen bitte rechtzeitig vorher unsere Service-Mitarbeiterin Claudia Böhnlein unter der Rufnummer 0151 56277673 kontaktieren. 


Nutzungsbedingungen und Veranstaltungsrichtlinie

  • Veranstaltungszeiten und Musikregelungen 

    • Veranstaltungen müssen um spätestens 02:00 Uhr enden.
    • Musikveranstaltungen im Freien dürfen nur bis 23:00 Uhr stattfinden.
    • Musik im Innenbereich ist bis maximal 01:00 Uhr erlaubt.
  • Haftung und Versicherung

    • Die Mieterin haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung an den überlassenen Anlagen, Räumen, Einrichtungen sowie Zugangswegen und Zufahrten entstehen.
    • Die Haftung liegt ausschließlich bei der Mieterin und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
    • Mit Vertragsabschluss bestätigt die Mieterin den Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, die mögliche Sach- und Personenschäden abdeckt. Dies gilt für alle Arten von Veranstaltungen (gewerblich, privat, öffentlich).
  • Ausschluss von bestimmten Veranstaltungen

    • Die Überlassung der Räumlichkeiten ist für Veranstaltungen, die verfassungsfeindliche oder strafbare Zwecke verfolgen oder gegen die guten Sitten verstoßen, ausgeschlossen.
  • Gesetzliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften

    • Die Mieterin verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Versammlungsstättenverordnung, Jugendschutz, Brandschutz, Gewerberecht, GEMA, Lärmschutz).
    • Die Mieterin ist für die eigenständige Information über diese Vorschriften verantwortlich.
  • Rücktrittsrecht des Marktes Postbauer-Heng

    • Der Markt Postbauer-Heng behält sich das Recht vor, bis spätestens zur Übergabe der Räume vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn unzumutbare Folgen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung zu befürchten sind.
  • Abfallentsorgung

    • Die Mieterin ist, sofern keine Bewirtung stattfindet, für die Beseitigung des durch die Veranstaltung entstandenen Restmülls auf eigene Kosten verantwortlich.
  • Rauchverbot und Brandschutz

    • In allen Räumen des Schlosses gilt absolutes Rauchverbot.
    • Die Verwendung von offenem Licht (Kerzen) und Pyrotechnik ist aus Brandschutzgründen verboten.
    • Offenes Feuer auf den Freiflächen ist nur mit schriftlicher Genehmigung und unter Beachtung der Anweisungen der Verwaltung erlaubt.
  • Dekoration und Umweltschutz

    • Das Streuen von frischen Blüten, Reis oder Ähnlichem ist auf dem gesamten Schlossgelände, einschließlich der Außenflächen, verboten.
    • Alle Dekorationsmaterialien müssen der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen.
  • Endreinigung  

    • Die Endreinigung wird durch die Verwaltung organisiert und erfolgt auf Kosten der Mieterin. Eine eigenständige Endreinigung ist nicht möglich.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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