Vermietungen
Das Deutschordensschloss in Postbauer-Heng bietet Ihnen eine einzigartige Kulisse für Veranstaltungen jeder Art. Ob Hochzeiten, Firmenfeiern oder kulturelle Events – in den stilvollen, historischen Räumen erleben Sie und Ihre Gäste besondere Momente. Mit modernster Ausstattung und dem Charme vergangener Zeiten ist das Schloss der ideale Ort, um Ihr Event unvergesslich zu machen. Buchen Sie jetzt und verleihen Sie Ihrer Feier das besondere Ambiente, das sie verdient!
Verfügbare Räumlichkeiten
Je nach Anzahl Ihrer Gäste stehen nachfolgende Räumlichkeiten zur Verfügung | |
Trauzimmer im Erdgeschoss | bis zu 20 Personen |
Foyer im Erdgeschoss | bis zu 50 Personen |
Saal im Obergeschoss | bis zu 130 Personen |
Mietgebühren
Für die Berechnung der Mietzeit zählt die komplette Zeit von Beginn der Buchung bis endgültigem Verlassen der Räumlichkeiten. Ein Einlass in die Räumlichkeiten vor Beginn der Buchungszeit ist nicht möglich. Bitte planen Sie ihre Buchungszeit entsprechend.
Private oder gewerbliche Mietungen
Foyer mit Musikzimmer und Garten
Gesamtes Schloss inkl. Saal
Service
Maximalbetrag 700 € pro Tag Maximalbetrag 1.000 € pro Tag Hausmeister, Technik, Reinigung nach Aufwand 35 € pro Stunde jede weitere Stunde 70 € jede weitere Stunde 100 € 10 € pro Sonnenschirm im Garten Mindestbetrag 350 € für 5 Stunden Mindestbetrag 500 € für 5 Stunden Bestuhlung im Mietpreis inklusive Gemeinnützige Vereine und Musikschulen
Foyer mit Musikzimmer und Garten
Gesamtes Schloss inkl. Saal
Service
Maximalbetrag 80 € pro Tag Maximalbetrag 130 € pro Tag Hausmeister, Technik, Reinigung nach Aufwand 35,00 € pro Stunde jede weitere Stunde 10 € jede weitere Stunde 15 € 10,00 € pro Sonnenschirm im Garten Mindestbetrag 20 € für 4 Stunden Mindestbetrag 40 € für 4 Stunden Bestuhlung im Mietpreis inklusive
Bewirtung
Die Bewirtung im Deutschordensschloss erfolgt grundsätzlich durch Personal des Marktes Postbauer-Heng. Für Wünsche und Anfragen bitte rechtzeitig vorher unsere Service-Mitarbeiterin Claudia Böhnlein unter der Rufnummer 0151 56277673 kontaktieren.
Nutzungsbedingungen und Veranstaltungsrichtlinie
Veranstaltungszeiten und Musikregelungen
- Veranstaltungen müssen um spätestens 02:00 Uhr enden.
- Musikveranstaltungen im Freien dürfen nur bis 23:00 Uhr stattfinden.
- Musik im Innenbereich ist bis maximal 01:00 Uhr erlaubt.
Haftung und Versicherung
- Die Mieterin haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung an den überlassenen Anlagen, Räumen, Einrichtungen sowie Zugangswegen und Zufahrten entstehen.
- Die Haftung liegt ausschließlich bei der Mieterin und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
- Mit Vertragsabschluss bestätigt die Mieterin den Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, die mögliche Sach- und Personenschäden abdeckt. Dies gilt für alle Arten von Veranstaltungen (gewerblich, privat, öffentlich).
Ausschluss von bestimmten Veranstaltungen
- Die Überlassung der Räumlichkeiten ist für Veranstaltungen, die verfassungsfeindliche oder strafbare Zwecke verfolgen oder gegen die guten Sitten verstoßen, ausgeschlossen.
Gesetzliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften
- Die Mieterin verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Versammlungsstättenverordnung, Jugendschutz, Brandschutz, Gewerberecht, GEMA, Lärmschutz).
- Die Mieterin ist für die eigenständige Information über diese Vorschriften verantwortlich.
Rücktrittsrecht des Marktes Postbauer-Heng
- Der Markt Postbauer-Heng behält sich das Recht vor, bis spätestens zur Übergabe der Räume vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn unzumutbare Folgen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung zu befürchten sind.
Abfallentsorgung
- Die Mieterin ist, sofern keine Bewirtung stattfindet, für die Beseitigung des durch die Veranstaltung entstandenen Restmülls auf eigene Kosten verantwortlich.
Rauchverbot und Brandschutz
- In allen Räumen des Schlosses gilt absolutes Rauchverbot.
- Die Verwendung von offenem Licht (Kerzen) und Pyrotechnik ist aus Brandschutzgründen verboten.
- Offenes Feuer auf den Freiflächen ist nur mit schriftlicher Genehmigung und unter Beachtung der Anweisungen der Verwaltung erlaubt.
Dekoration und Umweltschutz
- Das Streuen von frischen Blüten, Reis oder Ähnlichem ist auf dem gesamten Schlossgelände, einschließlich der Außenflächen, verboten.
- Alle Dekorationsmaterialien müssen der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen.
Endreinigung
- Die Endreinigung wird durch die Verwaltung organisiert und erfolgt auf Kosten der Mieterin. Eine eigenständige Endreinigung ist nicht möglich.