Feuerwehr 

Mut. Teamgeist. Sicherheit für alle.

Die Feuerwehren im Markt Postbauer-Heng sind ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinde und spielen eine zentrale Rolle im Schutz und der Unterstützung der Bevölkerung. Die freiwilligen Feuerwehren sind hoch engagiert und gut ausgebildet, um in Notfällen schnell und effizient zu reagieren.

Insgesamt sind die Feuerwehren in Postbauer-Heng ein unverzichtbarer Bestandteil der Gemeinde, der durch Professionalität, Engagement und Gemeinschaftssinn geprägt ist. Sie sorgen dafür, dass die Einwohner von Postbauer-Heng sich sicher und gut geschützt fühlen können.

  • Aufgaben und Einsätze

    Die Hauptaufgaben der Feuerwehren umfassen Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Rettungsdienste und Katastrophenschutz. Sie werden bei Bränden, Verkehrsunfällen, Hochwasser und anderen Notfällen gerufen. Dank ihrer umfassenden Ausbildung und der modernen Ausrüstung sind sie in der Lage, eine Vielzahl von Herausforderungen zu meistern.

  • Ausbildung und Training

    Die Mitglieder der Feuerwehren durchlaufen regelmäßige Schulungen und Übungen, um stets auf dem neuesten Stand der Technik und Taktik zu bleiben. Dies umfasst sowohl theoretische als auch praktische Trainings, um sicherzustellen, dass sie in jeder Situation effektiv und sicher handeln können.

  • Jugendfeuerwehr

    Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Nachwuchsförderung durch die Jugendfeuerwehr. Hier können Jugendliche ab 12 Jahren spielerisch und praxisnah die Grundlagen der Feuerwehrarbeit erlernen. 

    Die Jugendfeuerwehr bietet eine wertvolle Möglichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamarbeit und technische Fähigkeiten zu entwickeln, und sich gleichzeitig auf eine mögliche spätere Tätigkeit in der aktiven Feuerwehr vorzubereiten.

    Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Ab 18 Jahre kann der Übertritt in den aktiven Dienst erfolgen. In den Übungen wird viel Wissen über den Arbeitsalltag vermittelt – aber auch der Spaß kommt natürlich nicht zu kurz. 

  • Ausstattung und Infrastruktur

    Die Feuerwehren verfügen über moderne Ausrüstung und Fahrzeuge, die für eine Vielzahl von Einsätzen geeignet sind. Dazu gehören Löschfahrzeuge, Drehleitern, Einsatzfahrzeuge für technische Hilfeleistungen und spezielle Ausrüstung für den Katastrophenschutz. Die Feuerwachen sind strategisch in der Gemeinde verteilt, um eine schnelle Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

  • Zusammenarbeit und Vernetzung

    Die enge Zusammenarbeit mit anderen Rettungsdiensten und Organisationen hilft, im Ernstfall eine koordinierte und effiziente Hilfeleistung zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für die Bewältigung größerer Einsätze und für den Katastrophenschutz.

Was tun bei ... ? 

  • Umgefallener Baum 

    • Liegt ein Baum auf öffentlichen Straßen oder Wegen kann auf jeden Fall die Feuerwehr zur Beseitigung verständigt werden.

    • Fällt ein Baum z. B. auch auf ein Gebäude bzw. Wohnhaus kann die Feuerwehr den Baum entfernen und sich mit um die Abdichtung von entstandenen Schäden an Dächern kümmern.

    • Fällt ein Baum auf einem Privatgrundstück um ist aber grundsätzlich der Eigentümer für die Beseitigung verantwortlich. Die Feuerwehr ist hier nicht zuständig. 
  • Tierrettung 

    Die Feuerwehr ist grundsätzlich für die Rettung von Tieren zuständig.

    Katzenrettung von Bäumen und Ähnlichem:
    In der Regel kommen Katzen von allein wieder herunter. Sollte es jedoch zu einem akuten Fall kommen, kann die Feuerwehr selbstverständlich zur Hilfe gerufen werden.

  • Keller auspumpen

    Diese Leistung fällt unter eine allgemeine Hilfeleistung und ist somit kostenpflichtig. Grundsätzlich kann ein Keller auch durch eine Fachfirma oder selbständig ausgepumpt werden. Die erforderlichen Pumpen und Wassersauger sind in den geläufigen Baumärkten zu finden. 

  • Wespennest entfernen

    Für Wespen gilt grundsätzlich, dass diese nicht dem besonderen sondern nur dem allgemeinen Artenschutz unterlagen. Damit dürfen die Nester bei Vorliegen von triftigen Gründen ohne behördliche Genehmigung entfernt werden.

    Triftige Gründe sind u. a. 

    • gesundheitliche Gründe (Allergien)
    • Tiere fliegen regelmäßig in die Wohnräume
    • Balkone und Terrassen sind nicht ungestört nutzbar
    • Wege lassen sich nicht gefahrlos nutzen.


    Fragen dazu kann das Landratsamt beantworten. Entfernt werden kann das Nest durch einen Schädlingsbekämpfer bzw. im Notfall durch die örtliche Feuerwehr. 

    Mehr Informationen bei der Unteren Naturschutzbehörde Landratsamt Neumarkt

    Für Sie zuständig:

    Sekretariat Untere Naturschutzbehörde
    Tel.: 09181 470-1187
    Fax.: 09181 470-6687
    naturschutz@landkreis-neumarkt.de

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