Wahlhelfer werden

Damit eine Wahl reibungslos, fair und ordnungsgemäß ablaufen kann, braucht es Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wahltag als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im Wahllokal und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.

  • Wer kann als Wahlhelfer tätig sein? 

    Wahlhelfer kann grundsätzlich jeder Bürger werden, der am Wahltag wahlberechtigt ist.

    Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – Sie erhalten vor der Wahl eine kurze Einweisung. Auch Erstwähler, Auszubildende, Studierende, Berufstätige oder Rentner sind herzlich willkommen. Jeder, der unsere Demokratie aktiv unterstützen möchte, kann mithelfen.

    Hinweis: Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich, aber nicht freiwillig im engeren Sinne – im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung (§ 11 Bundeswahlgesetz) kann man zur Mitwirkung herangezogen werden. Dennoch freuen wir uns besonders über alle, die sich freiwillig registrieren!

  • Urnenwahllokal

    Im Urnenwahllokal (oft einfach „Wahllokal“ genannt) geben die Wähler am Wahltag persönlich ihre Stimme ab. Als Wahlhelfer unterstützen Sie hier zum Beispiel durch:

    • Kontrolle der Wahlbenachrichtigung und Ausgabe der Stimmzettel
    • Führung des Wählerverzeichnisses
    • Beaufsichtigung der Wahlurne
    • Unterstützung bei der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr

    Der Einsatz erfolgt meist in zwei Schichten – vormittags oder nachmittags – mit einer gemeinsamen Auszählung am Abend.

  • Briefwahllokal

    Im Briefwahllokal werden ausschließlich die per Post eingegangenen Stimmen ausgezählt. Es gibt keinen Publikumsverkehr. Der Einsatz erfolgt hier in der Regel am Wahltag ab dem späten Nachmittag oder ab 18:00 Uhr, da die Auszählung erst beginnt, wenn die Urnenwahllokale geschlossen haben.

    Als Wahlhelfer zählen Sie dort gemeinsam mit dem Team die Stimmen und stellen das Ergebnis fest.

Entschädigung

Für den Einsatz am Wahltag erhalten Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes „Erfrischungsgeld“), dessen Höhe sich nach der Art der Wahl und der Funktion richtet.


Jetzt registrieren

Sie möchten bei der nächsten Wahl mithelfen?
Dann lassen Sie sich jederzeit als Wahlhelfer beim Wahlamt des Markts Postbauer-Heng registrieren. Ihre Anmeldung verpflichtet Sie zunächst zu nichts – wir kommen bei Bedarf auf Sie zu.

Gerne können Sie auch das Online-Formular nutzen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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